Gebühren für vorzeitige Kredittilgung
Kredite sind durch die stark gesunkenen Zinsen am Kapitalmarkt so günstig wie nie. Allerdings versuchen Banken ihre entstehenden Kosten nun auf andere Weise auszugleichen. Bestehende Kredite für beispielsweise eine Hausfinanzierung können oftmals nur noch frühzeitig beglichen werden, wenn Kreditnehmer Strafgebühren in Kauf nehmen.
Entwicklung der Strafgebühren
Die sogenannten Vorfälligkeitsentschädigungen verhalten sich zum effektiven Jahreszins antizyklisch und haben sich in den letzten Jahren um das 17-fache erhöht. Während Banken für eine Kreditsumme von 200000 Euro bei einer zehnjährigen Kreditlaufzeit nach 5 Jahren 2000 Euro verlangten, fallen nun Vorfälligkeitsentschädigungen in der Höhe von 32000 Euro an. Stiftung Warentest hat dies in der Ausgabe des Finanztests 11/2016 verdeutlicht. Mit der Finanzkrise seien die Strafgebühren gestiegen. Mit den Gebühren gleichen Banken die entgangenen Zinsen aufgrund einer vorzeitigen Tilgung des Darlehens aus. Somit haben vor allem Hausbesitzer, welche eine bestehende Finanzierung frühzeitig auslösen möchten.
Hohe Vorfälligkeitsentschädigungen vermeiden
Die hohen Strafgebühren sind vor allem für jene Hausbesitzer fatal, die ihr finanziertes Eigenheim aufgrund finanzieller Probleme verkaufen müssen. Ist die Immobilie verkauft, könnten diese das Darlehen zwar tilgen, sehen sich dennoch mit einer neuen finanziellen Belastung konfrontiert. Durch die hohen Vorfälligkeitsentschädigungen an den Kreditgeber können viele Schuldner weiteren Forderungen nicht mehr nachkommen. Aus diesem Grund ist es ratsam, bei der Aufnahme eines Darlehens auf die Konditionen des Kreditanbieters zu achten.
Damit Kreditnehmern keine Nachteile bei einer frühzeitigen Tilgung erleiden, ist immer auf die einzelnen Vertragsbestandteile Acht zu geben. Räumt der Vertrag die Möglichkeit einer Sondertilgung ein, können sich die Gebühren durchaus gering halten.
Möglichkeiten der Sondertilgung als Vertragsbestandteil
In einem Gerichtsurteil des Bundesgerichtshofes wurden die Banken sogar dazu angehalten, Optionen wie eine Sondertilgung so zu verrechnen, dass der Eindruck entstehe, der Kreditnehmer hätte die Möglichkeit in Anspruch genommen. Daher sollten Kreditinhaber bei auffällig hohen Vorfälligkeitsentschädigungen prüfen, ob die Klauseln gelten. Der optimale Weg besteht in einer gemeinsamen Lösung mit dem Kreditgeber. Ist dies nicht möglich, können sich Betroffene von der Verbraucherzentrale beraten lassen und bei einem festhalten des Kreditanbieters an der hohen Forderungen weitere Schritte über einem Anwalt folgen lassen. Kreditnehmer, welche zu hohe Strafgebühren gezahlt haben, können sogar rückwirkend bis 2013 noch Ansprüche gegen das Kreditinstitut geltend machen.