Der Kredit für Rentner als spezielle Finanzierung
Es gibt einige Kundengruppen, die es bei vielen Banken etwas schwerer als Arbeitnehmer haben, einen Kredit zu erhalten. Mitunter kann es auch sein, dass sich kaum noch eine Bank dazu bereit erklärt, diese Kunden überhaupt ein Darlehen zu geben.
Unter anderem gehören auch die Rentner zu diesen Kundengruppen, die bei nicht wenigen Banken kein Darlehen mehr erhalten. Zwar gibt es auf der eine Seite kaum ein sichereres “Einkommen” als die Rente, aber auf der anderen Seite steigt mit dem Lebensalter natürlich auch das Todesfallrisiko an. Daher sehen es nicht wenige Banken als zu risikoreich an, einem beispielsweise 70-jährigen noch Geld zu leihen, dass er vielleicht aufgrund seines Todes gar nicht mehr zurückzahlen kann.
Es gibt aber durchaus auch Banken, die auch Senioren noch Geld leihen. Manche Institute gehen sogar noch einen Schritt weiter und bieten einen speziellen Kredit für Rentner an.
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Was zeichnet den Kredit für Senioren aus?
Wenn über Rentnerkredite oder einen Seniorenkredit gesprochen wird, dann handelt sich bei diesen Darlehen auf der eine Seite fast immer um Ratenkredite. Auf der anderen Seite kann der Kredit für Rentner aber auch in den Bereich der Spezialkredite eingeordnet werden, da der Kredit nur für eine ganz spezielle Kundengruppe gedacht ist, nämlich für die Senioren/Rentner.
Insofern lässt sich der Kredit für Senioren im Prinzip in eine ähnliche Gruppe einsortieren, wie es beim Kredit für Studenten oder beim Kredit für Selbstständige der Fall ist. Denn auch hier wird das jeweilige Darlehen nur an einen ganz bestimmten Kundenkredit vergeben. Auch wenn es nicht ganz so viele Kreditangebote in diesem Bereich sind, so sollte man gerade deshalb die wenigen Angebote miteinander vergleichen.
Denn gerade Rentner müssen nicht selten mit jedem Euro rechnen, sodass sich die Suche nach einem günstigen Kredit lohnen kann. Unsere Empfehlung ist zum Beispiel Maxda. Der Darlehensvermittler bietet zwar keinen speziellen Kredit für Rentner an, aber den angebotenen Ratenkredit können unter anderen aber auch Senioren nutzen können, und das zu einem sehr günstigen Zinssatz.
Welche Bedingungen gibt es beim Kredit für Rentner zu beachten?
Zwar können bei einigen Banken auch Rentner einen speziellen Kredit für Senioren erhalten, aber dennoch ist auch der Seniorenkredit fast immer mit bestimmten Einschränkungen verbunden bzw. die Kreditvergabe an bestimmte Bedingungen geknüpft. Zunächst einmal sind das auch beim Kredit für Rentner die “normalen” Kreditbedingungen.
Diese beinhalten, dass die Schufa nicht negativ sein darf und das Einkommen, in diesem Fall die Rente, ausreichend hoch sein muss, um davon die späteren Kreditraten zahlen zu können. Dazu wird in der Regel eine Einnahmen- und Ausgabenaufstellung erstellt, anhand der das frei verfügbare Einkommen ermittelt werden kann.
Neben diesen allgemeinen Kreditbedingungen gibt es beim Kredit für Senioren noch eine spezielle Bedingung zu beachten, nämlich ein gewisses Höchstalter. Denn auch Rentnerkredite werden nicht an Personen vergeben, die zum Beispiel bereits 80 Jahre alt sind. Meistens bewegt sich die Altersobergrenze für solche Kredite zwischen 70 und 75 Jahren.
Kreditversicherung und andere Kreditsicherheiten zur Risikoabsicherung
Vor allem aufgrund der Tatsache, dass bei Rentnern als Kreditnehmer das Todesfallrisiko, und somit auch das Kreditausfallrisiko von Natur aus erhöht ist, vergeben einige Banken den Kredit für Rentner nur unter der Voraussetzung, dass eine Kreditversicherung abgeschlossen wird.
Eine solche Restkredit- bzw. Restschuldversicherung ist in erster Linie eine Absicherung für die Bank, denn die Versicherung begleicht die offenen Kreditschulden, falls der Versicherte/Kreditnehmer versterben sollte, bevor das Darlehen vollständig zurückgezahlt wird.
Wer eine solche Kreditversicherung, die natürlich mit zusätzlichen Kosten verbunden ist, nicht abschließen möchte, kann mitunter alternativ eine andere Kreditsicherheit stellen. Infrage kommt hier vor allen Dingen eine Verpfändung von Wertpapieren oder von Sparguthaben, die die Bank im “Schadensfall” zur Begleichung der offenen Forderung verwenden könnte.