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Renovierungskredit

Das Haus oder die Wohnung zu renovieren, kann schnell ins Geld gehen. Das ist vor allem dann der Fall, wenn nicht nur einzelne Räume oder Parteien renoviert werden sollen, sondern die ganze Wohnung, das ganze Büro oder gar das gesamte Haus.
Will man umfängliche Renovierungsarbeiten durchführen, obwohl die finanziellen Mittel nicht da sind, kann ein Renovierungskredit weiterhelfen.
Ein Renovierungskredit ist ein Ratenkredit, der an verschiedene Dinge und vor allem an den Zweck gebunden ist. Dafür hat er günstigere Konditionen als ein gewöhnlicher Kredit ohne Zweckgebundenheit.
Hierbei gilt es dennoch, auf viele Sachen zu achten. Am besten ist es, sich vorher selbst einige Fragen zu stellen:

  • Ist ein Renovierungskredit wirklich der richtige Kredit für die vorgenommenen Arbeiten?
  • Wie hoch soll der Kredit sein und wie lange soll er abbezahlt werden?
  • Ist eine Kreditwürdigkeit überhaupt gegeben?
  • Sind die Renovierungsarbeiten wirklich nötig und haben sie einen Mehrwert?
  • Wie geht man am besten an so eine Kreditbeantragung ran?
  • Welches Institut ist geeignet für diesen Kredit?
  • Wie viele Zinsen müssen bezahlt werden?

Fragen über Fragen, die meist schnell und einfach beantwortet werden können und dennoch von großer Wichtigkeit sind.

Worum handelt es sich bei einem Renovierungskredit?

Ein Renovierungskredit ist ein Ratenkredit. Meist werden diese Kredite inklusive Zinsen in monatlichen Raten abbezahlt. Wichtig ist, einen Renovierungskredit von einem Modernisierungskredit zu unterscheiden, denn fälschlicherweise werden Renovierungskredite oft auch als Modernisierungskredite bezeichnet. Eigentlich unterscheiden sich diese beiden Kredite aber sehr – besonders im Verwendungszweck.

Mit einem Renovierungskredit kann man beispielsweise Tapezier- und Streicharbeiten bezahlen Parkett- und Fliesenböden verlegen, Türen austauschen und erneuern, Einbaumobiliar kaufen, Reparaturen begleichen und Ähnliches. Ein Modernisierungskredit wiederum erzwingt meist eine dauerhafte Wertsteigerung, wie zum Beispiel bei einer energetischen Sanierung.

Der Kreditnehmer sollte sich vorher also unbedingt Gedanken machen, welche Arbeiten und Materialien er mit dem Darlehen finanzieren möchte. Wird das nicht getan, können später möglicherweise bestimmte Kosten nicht finanziert werden oder der Antrag für den Renovierungskredit wird direkt abgelehnt.
Ein Grundbucheintrag ist in der Regel nicht nötig, es kann also auch als Mieter ein Renovierungsdarlehen beantragt werden, manche Kreditinstitute fordern aber zu ihrer Sicherheit eine vorhandene Grundschuld.

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Worin unterscheidet sich ein Renovierungskredit von einem regulären „Bankkredit„?

Wie der Name schon sagt, ist ein Renovierungskredit für die Kostentilgung von Renovierungsarbeiten da. Ein gewöhnlicher Bankkredit ist in der Regel frei verwendbar. So unterscheidet sich der Renovierungskredit entsprechend darin, dass nur bestimmte Kosten damit beglichen werden dürfen. Des Weiteren unterscheiden sich die regulären Zinssätze, die bei einem Renovierungsdarlehen in der Regel niedriger ausfallen sollten.

Die konkreten Bedingungen, die an die Kredite gebunden sind, unterscheiden sich aber von Kreditgeber zu Kreditgeber. In der Regel wird beim Abschluss im Vertrag festgehalten, für welche Zwecke der Kredit verwendet werden darf. Bei den meisten Kreditgebern müssen mindestens 80% der Finanzen für die Renovierungsarbeiten und dafür benötigtes Material verwendet werden. Maximal 20% dürfen für andere Dinge wie Urlaub oder Standmöbel ausgegeben werden.

Renovierungsdarlehnen sind meist auch mit einem Mindestbetrag von 1000 Euro festgesetzt und reichen nur bis maximal 75000 Euro. Der Betrag wird auch von den geplanten Renovierungsarbeiten eingeschränkt. So kann zum Beispiel im Normalfall nicht der Höchstbetrag angefordert werden, wenn das Renovierungsvorhaben lediglich das Tapezieren und Streichen aller Wände in einem Einfamilienhaus ist. Ein regulärer Bankkredit wiederum ist in der Höhe in dem Sinne nicht eingeschränkt und beschränkt sich mehr auf die vorhandenen Finanzen des Kreditnehmers und die Ratenhöhe.

In welchen Situationen bietet sich die Inanspruchnahme eines Renovierungskredites an?

Ein Renovierungskredit ist dann sinnvoll, wenn der Antragsteller die Immobilie, wie der Name des Kredites schon sagt, renovieren möchte. Diese Gelegenheit bietet sich oft dann an, wenn eine Wohnung oder ein Haus meist gekauft, selten auch gemietet wird. Dann kann mit dem Geld des Kredites tapeziert, gestrichen, Boden verlegt oder Türen ausgetauscht werden. Im Grunde kann gesagt werden, dass hier die optische Aufwertung eine Rolle spielt und der Wert der Immobilie eher erhalten anstatt gesteigert wird.

Generell können Renovierungen in den Räumlichkeiten, sowohl auch außen am Gebäude vorgenommen werden. Soll die Immobilie auch praktisch und dauerhaft aufgewertet werden, indem sie energetisch saniert und zum Beispiel neue Heizungen eingebaut werden sollen, dann bietet sich ein Modernisierungskredit an, denn für solche Vorhaben ist ein Renovierungskredit nicht geeignet!

Alle volljährigen, in Deutschland lebenden Eigentümer oder Mieter von Immobilien, können einen Renovierungskredit für solche Arbeiten nehmen. Hierbei ist es egal, ob es um Wohnräume oder betriebliche Räume wie zum Beispiel Büros handelt.

Welche Restriktionen sollten für die Inanspruchnahme eines Renovierungskredites erfüllt sein?

Die meisten Kreditinstitute geben nicht einfach so ein Darlehen, nur weil der Kreditnehmer mündlich aussagt, für was er die Finanzen benötigt. Die Wahrscheinlichkeit einer einfachen Bewilligung sinkt mit der steigenden Höhe des Kreditbetrages. Immer mehr Kreditgeber bestehen darauf, dass die Arbeiten die mit dem Darlehen beglichen werden sollen, wirklich nötig sind. Beispielsweise defekte Türen lose Tapete, kaputte Fliesen können triftige Gründe für Renovierungsarbeiten sein.

Je nach Ausmaß der Kredithöhe und der bestehenden Vorhaben kann das Kreditinstitut möglicherweise sogar Fotos anfordern oder eine persönliche Begehung mit einem Angestellten und dem Kreditnehmer anfordern, um festzustellen, ob die Renovierungsarbeiten wirklich nötig sind. In einigen Fällen reicht es aber auch, Vorstellungen der folgenden Renovierungsarbeiten zu bezeichnen. Dann sind keine großen Einschränkungen zu erwarten.

Was sind typische Verwendungszwecke eines Renovierungskredites?

Mit einem Renovierungskredit dürfen Renovierungen finanziert werden. Grundsätzlich kann dies das Material- sowohl auch Arbeitskosten betreffen. Es ist ein spezielles Darlehen, das für Arbeiten am und im Gebäude genutzt werden darf. Die Frage, die sich aber oft gestellt wird, ist, was genau zu den Renovierungsarbeiten zählt – was genau von einem Renovierungskredit bezahlt werden darf. Grundsätzlich kann das von Kreditunternehmen zu Kreditunternehmen unterscheiden und kann eingeschränkt werden, indem während des Kreditabschlusses festgelegt wird, welche Arbeiten finanziert werden dürfen.

Typische Verwendungszwecke sind:

  • Neuanstrich der Fassade.
  • Das Tapezieren und Malern der Räume.
  • Das Verlegen von neuem Fußboden.

Das beinhaltet nicht nur die Arbeitskosten selbst, sondernd auch die Materialkosten.
Des Weiteren dürfen mit einem Renovierungskredit auch diese Arbeiten inklusive Materialien bezahlt werden:

  • Einbaumöbel wie etwas Speiseschränke, Kleiderkammern oder Einbauküchen
  • Austausch oder Erneuerung von Sanitäranlagen wie Waschbecken, Duschen, Badewannen und Toiletten
  • Abschleifen und Neulackieren von Holzteilen wie Treppen, Geländer und Holzböden

Nicht verwendet werden darf der Kredit für Dinge wie zum Beispiel neue Heizungen, Solaranlagen, Standmöbel, Strom- und Rohrleitungen, Anbau von Balkonen und Terrassen, etc. Für die Finanzierung solcher Zwecke sind Modernisierungskredite und andere Darlehensformen geeignet.

Wie läuft die Beantragung eines Renovierungskredites ab?

Für ein Gespräch bezüglich des Kredites muss der Kreditantragsteller zu einem Gespräch in die Bank. Dazu kann er direkt zu seiner Hausbank gehen, bei der er bereits sein Girokonto hat. Wahlweise und oftmals besser ist es aber, sich vorher im Internet umzusehen, Kredite mit ihren Laufzeiten, Zinssätzen und Konditionen zu vergleichen und dann zu einer ausgewählten Bank zu gehen.

Nach einer ausführlichen Beratung kann direkt ein Renovierungskredit beantragt werden. Zur Prüfung des Antrages muss eine Legitimationsprüfung gemacht werden. Für diese muss der Kreditantragsteller seine Identität mit einem gesetzlich gültigen Ausweis beweisen. Hierfür kann der Personalausweis oder der Reisepass verwendet werden. Die meisten Kreditunternehmen setzen auch einen Wohnsitz in Deutschland heraus. Bevor der Kreditantrag genehmigt wird, prüft das Kreditinstitut den Eintrag gründlich, je nach Darlehenshöhe kann das wiederum variieren.

Einkommens- und Vermögensverhältnisse müssen geklärt werden und spielen eine große Rolle für die erfolgreiche Gewährung des Kredits. Kontoauszüge und Gehaltsabrechnungen werden für gewöhnlich als Nachweise gefordert. Ist der Kreditantragssteller selbstständig, ist die Bonitätsprüfung meist aufwendiger. In diesem Fall werden Jahresabschlüsse und Einsicht in die SCHUFA-Auskunft angefordert. So will der Kreditgeber sicher gehen, dass er sein Darlehen zurückbekommt. Sind Negativeinträge bei der SCHUFA vorhanden, wie zum Beispiel gerichtliche Vollstreckungsmaßnahmen, Kreditkartenmissbrauch oder Kreditkündigungen ist ein Kreditabschluss meist nicht möglich.

Je nach Höhe des Darlehens und je nach Unternehmen, kann es auch passieren, dass das Kreditinstitut vor Bewilligung des Antrages, die zu renovierenden Räumlichkeiten besichtigen will und Kostenvoranschläge von Firmen, welche die Renovierungsarbeiten erledigen könnten, sehen wollen, um abzuwägen, ob die Renovierungsarbeiten nötig sind und die Höhe der Kreditsumme begründet ist.

Mit welchen Kosten ist ein Renovierungskredit in der Regel verbunden?

Das Kreditunternehmen fordert für das Darlehen Zinsen ein. Bei verschiedenen Krediten sind verschiedene Prozentsätze im Rahmen eines normalen Zinssatzes. Ein Renovierungskredit ist in der Regel mit geringeren Zinsen zu begleichen, als beispielsweise ein normaler, freier Kredit. Das ist der Vorteil eines eingeschränkten Kredites.

Ein Kostenvergleich kann leicht zwischen den Kredit- und Bankangeboten gemacht werden. Dazu wird ein Vergleich zwischen den Effektivzinssätzen gemacht. In diese müssen die Kreditinstitute alle Kreditkosten inkludieren. Die Zinssätze können von Zeit zu Zeit variieren, vor allem aber auch von Kreditinstitut zu Kreditinstitut, Laufzeit zu Laufzeit und Darlehenshöhe zu Darlehenshöhe.

Es ist oft so, dass Darlehen von längerer Laufzeit und mit einem niedrigeren Betrag, höhere Zinssätze verursachen als Kredite mit kürzerer Laufzeit oder höherem Darlehensbetrag. Je nachdem befinden sich die Zinssätze in der Regel zwischen 3 und 11 %.

Hierbei ist aber auch auf mögliche Zusatzkosten zu achten! Diese können durch eine Restschuldenversicherung entstehen, die häufig bei Kreditabschluss obligatorisch im Vertrag steht. Manche Kreditinstitute setzen für den Vertragsabschluss eine Restschuldenversicherung voraus. In dem Fall müssen für einen Vergleich die Kosten hierfür in den Effektivzinssatz einbezogen werden.

Mit welchen Laufzeiten sollte man bei einem Renovierungskredit rechnen?

Bevor der Kreditnehmer sich über die Laufzeit des Renovierungskredites Gedanken macht, sollte er sich darüber Gedanken machen, wie viel Geld er benötigt und wie viel er monatlich für die Abzahlung des Kredites aufbringen kann. Am besten ist es immer, vorher von Handwerkern und Firmen ein Kostenangebot einzuholen. Hierbei ist auch darauf zu achten, dass das Material ausreichend einberechnet wurde. Möglich ist es auch, die Materialien zur Verfügung zu stellen und nur die Arbeitskräfte zu bezahlen.

Das hilft meist dabei Kosten einzusparen, da die Firmen in der Regel auf die eingekauften Waren einen Aufschlag berechnen. Für den Kreditnehmer ist das Besichtigen unverbindlich, dabei hat er aber einen genaueren Überblick für die anfallenden Kosten und kann der Bank zeigen, dass er sich ernste Gedanken gemacht hat, was auch für die Bonitätsprüfung von Vorteil ist.

Will der Kreditnehmer die Arbeiten selbst vornehmen und benötigt nur das Material und Werkzeug, ist es ratsam sich eine genaue Auflistung zu machen und gründlich zu berechnen, wie viel und was von welchem Material und Werkzeug benötigt wird. Nach der Berechnung sollte der Kreditnehmer seine eigenen Finanzen ansehen und ausrechnen, wie viel monatlich von dem Kredit abbezahlt werden kann. Dabei sollte der Kreditnehmer großzügig für die Negativkosten rechnen, sodass er nicht in Schwierigkeiten gerät, die Raten wirklich bezahlen zu können.

Manche Kredite geben sogar die Möglichkeit ab einem bestimmten Zeitpunkt die Raten zu erhöhen oder den Kredit sogar mit einmal auszulösen. Dies schlägt zwar in der Regel negativ auf den Zinssatz, kann aber bei tatsächlicher Erhöhung der Raten oder der einmaligen Auslösung des Kredites, wiederum Kosten sparen.

Die Höhe des Darlehens liegt bei einem Renovierungskredit im Schnitt zwischen 1000 Euro und 75000 Euro, wobei die Höhe nicht einfach wählbar ist, sondern sich an die Kosten für die geplanten Renovierungsarbeiten orientiert. Die Laufzeit des Kredites bildet sich dann aus der Höhe der Raten, der Höhe des Darlehens, der Höhe der Zinsen und dem Budget, das monatlich für den Kredit übrig bleibt. Standard Laufzeiten liegen zwischen 12 und 120 Monaten.

Fazit

Jeder volljährige Mieter oder Eigentümer mit Wohnsitz in Deutschland kann in der Regel einen Renovierungskredit beantragen. Dieser wiederum ist zweckgebunden und kann im Normalfall ausschließlich oder fast ausschließlich für die Zwecke verwendet werden, die beim Vertragsabschluss angegeben werden. Wichtig ist vorher abzuklären, ob für die gewünschten Zwecke ein Renovierungsdarlehen wirklich sinnvoll ist.

Der Effektivzins ist niedriger als bei einem herkömmlichen, frei nutzbaren Bankkredit, die Laufzeit richtet sich je nach Kredithöhe und Höhe der Raten und beträgt meist 12 bis 120 Monate. Bei umfangreichen Renovierungsarbeiten und gering vorhandenen Finanzen, kann es also durchaus sinnvoll sein einen Renovierungskredit zu nehmen.