Vorhaben der Bundesregierung: Regulierung von Immobilienkrediten
Immobilienkredite sind nicht nur bei denen beliebt, die ein Eigenheim finanzieren wollen. Auch für Renovierungen und Sanierungen beantragen Immobilienbesitzer ein solches Darlehen. Nun plant die Bundesregierung neue Regulierungen. Zu diesen gehört, dass die Kreditnehmer die Kreditsumme in einem bestimmten Zeitraum tilgen sollen. Damit soll einer Immobilienblase entgegen gewirkt werden.
Gesetzesentwurf zur Regulierung von Immobilienkrediten
In der vergangenen Woche hat Reuter in Berlin geäußert, dass mit einem neuen Gesetzesentwurf zur Regulierung von Immobilienkrediten dem Ratschlag des Ausschusses für Finanzstabilität gefolgt werden soll. Zwar sei eine Immobilienblase noch nicht in Sicht. Allerdings solle der Gesetzesentwurf dem Risiko, einer solchen Blase zu unterliegen, vorbeugen. Im Falle einer unerwünschten Entwicklung wolle die Bundesregierung damit also Vorkehrungen treffen. Eine Änderung, die mit dem Entwurf einhergehe, sei die Voraussetzungen für eine Bewilligung des Kreditantrages zu erhöhen.
Inhalte des Gesetzesentwurfes
Vorbeugende Maßnahmen, die durch einen solchen Gesetzesentwurf getroffen werden sollen, sind durch folgende Merkmale gekennzeichnet:
- Obergrenze: Bisher waren Immobilienfinanzierungen keine Grenzen gesetzt. In Abhängigkeit des Einkommens bzw. von vorhandenen Sicherheiten konnten Kreditnehmer eine möglichst hohe Finanzierungssumme ausreizen. Mit dem Gesetzesentwurf soll jedoch eine Obergrenze der Fremdfinanzierung eingerichtet werden.
- Tilgungszeit: Darüber hinaus will die Bundesregierung einen Zeitpunkt festlegen, bis wann Kreditnehmer einen bestimmten Anteil des Immobilienkredites tilgen müssen.
- Erhöhung der Voraussetzungen: Des Weiteren sollen die Voraussetzungen, einen Kreditantrag bewilligt zu bekommen, erhöht werden. Das Einkommen soll eine größere Bedeutung bei der Genehmigung eines Kredites bekommen.
Der Gesetzesentwurf soll mit der nächsten Wahlperiode verabschiedet werden und dem Risiko einer Immobilienblase vorbeugen.
Regelung von Kleinkrediten
Neben einer Regulierung von Immobilienkrediten sollen mit dem Entwurf auch Kriterien für Kleinkredite erfolgen. Die Bundesregierung will vor allem eine Bagatellgrenze einführen. Hingegen sollen bestehende Kredite mit ihren Vertragsbedingungen nicht geändert werden. Darüber hinaus sollen Banken auch einen gewissen Spielraum bekommen. Demnach können die Finanzinstitute Kredite, die nicht unter die neuen Regelungen fallen, gewähren.
Damit sollen die Banken in ihrem Geschäftsvorhaben geschützt und eine gewisse Stabilität eingeräumt werden.
Regeln von Markt abhängig
Die Konkretisierung der Regulierung von Immobilienkrediten hänge jedoch von der Marktentwicklung ab, so die Regierung. Um entsprechend eingreifen zu können, sei es die Aufgabe der Bundesbank sowie der Finanzaufsichtsbehörde BaFin, die Marktlage zu kontrollieren und Informationen weiterzuleiten. Der Ausschuss Für Finanzstabilität, zu dem nicht nur Vertreter des Finanzministeriums angehören, sondern ebenso Vertreter der Bundesbank sowie der BaFin, hatte 2015 die Eingriffsrechte empfohlen. Damit sollte eine Überlastung des Immobilienmarktes verhindert werden. Mit der Vorbeugung zur Immobilienblase sollte eine Überschuldung vermieden werden. Die Bundesregierung folgt damit den Beispielen aus Irland und Spanien. Die beiden Länder haben in der Vergangenheit gezeigt, dass es sinnvoll ist, solche Regelungen zur Vorsorge einzuführen.