Neue Regelung für Gebühren bei Kreditkartenzahlung und Lastschriftverfahren
Viele Onlineshops haben in der Vergangenheit bezüglich der Gebühren getrickst. Wer per Kreditkarte oder Lastschriftverfahren zahlen wollte, musste nicht selten tiefer ins Portmonee greifen. Jedoch gibt es ab 2018 eine neue Regelung. Nach dieser dürfen Händler bei Zahlung via Kreditkarte keine zusätzlichen Gebühren mehr erheben. Jedoch ist das nur ein kleiner Schritt zur Lösung eines problembehafteten Systems.
Grundsystem Bezahlen fürs Bezahlen
Bisher zeichnete sich das System vieler Onlineshops dadurch aus, dass Verbraucher für den Bezahlvorgang bezahlen mussten. Dies gilt nicht nur für den Vertrieb von klassischen Produkten, auch Reise- und Flugbuchungen obliegen oftmals einer zusätzlichen Gebühr, wenn der Verbraucher ein anderes als das vom Onlineshop festgelegte Standardzahlverfahren auswählt. So werden nicht selten für das Bezahlen mit der Kreditkarte Gebühren erhoben.
Die Regelung sah bisher vor, dass Onlineshops nur ein Zahlverfahren kostenfrei anbieten mussten. Da sich viele Onlineshops diese Gesetzgebung zu Nutze gemacht haben und eigens eine spezielle Kreditkarte anbieten, mit der die Gebühren gespart werden konnten, greift der Gesetzgeber ab 2018 ein.
Neue Regelung ab 2018
Zum Schutz der Verbraucher hat die Bundesregierung erst kürzlich ein neues Gesetz verabschiedet. Demnach dürfen keine zusätzlichen Gebühren bei Zahlung mit gängigen Kreditkarten erhoben werden. Zu etwaigen Kreditkarten zählen beispielsweise Mastercard oder Visa. Darüber hinaus dürfen auch keine zusätzlichen Kosten für eine Überweisung sowie das Lastschriftverfahren angesetzt werden. Damit setzt der Bundestag eine neue Regelung um. Zustimmung fand der Bundestag mit dem Gesetzesentwurf vor allem durch die Koalition sowie der Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen. Die Linken hingegen hatten sich bei der Abstimmung enthalten.
Was soll sich 2018 noch ändern?
Neben der neuen Regelung zum Schutz der Verbraucher sollen 2018 weitere Änderungen erfolgen. Zum Beispiel soll die Haftung der Verbraucher, welche derzeit höchstens 150 Euro für nicht autorisierte Zahlungen umfasst, auf 50 Euro gesenkt werden. Dies hat zur Folge, dass der Zahlungsdienstleister einen Nachweis erbringen muss, dass es sich um Betrug oder zumindest grobe Fahrlässigkeit seitens des Verbrauchers gehandelt hat. Zudem soll eine Regelung zur Zurückbuchung von schiefgelaufenen Überweisungen eingeführt werden.
Hierzu soll 2018 ein System, das bei der Überweisung eine Prüfnummer beinhaltet, eingeführt werden.
Treten Probleme mit den Änderungen für 2018 auf?
Mit den geplanten Änderungen könnten wirtschaftliche Problematiken verbunden sein. Forderungen aus der Wirtschaft zeigten, dass die zusätzlichen Kosten auch weiterhin an den Verbraucher weitergegeben werden sollen. Dazu bestehen zwei Optionen:
- Zum einen kann die Wirtschaft mit den Anbietern, welche die Zahlungssysteme im Angebot haben, bestimmte Konditionen aushandeln.
- Zum anderen können die Unternehmen die Kosten für Zahlsysteme auf den Verbraucher abwälzen.
Ebenso können auch die Händler die Pauschale für die Versandkosten anpassen. Die Anpassung der Kosten für die erworbenen Waren ist eher unwahrscheinlich. Damit würden gerade die Händler, welche mit Preisvergleichen werben, einen erheblichen Nachteil erzielen.
Der zweite Weg ist zwar für den Verbraucher transparenter, jedoch zeichnet sich diese Option durch eine gewisse Ungerechtigkeit aus. Dies liegt daran, dass bestimmte Zahlungswege höhere Kosten wie andere verursachen können.
Gesetzeslücke
Zwar ist mit dem neuen Gesetz ein wichtiger Schritt getan. Jedoch ist noch eine Lücke hinsichtlich anderer Zahlsysteme wie Paypal ersichtlich. Gerade das Online-Bezahlverfahren über den Dienstleister hat sich in den letzten Jahren als eines der beliebtesten in Deutschland entwickelt. Damit dies so bleibt werden die Betreiber etwaiger Zahlungssysteme vermutlich darauf bestehen, dass die Händler ein solches Zahlverfahren kostenneutral anbieten.