Kredite steuerlich geltend machen
Immer mehr Privatpersonen benötigen Kredite, um ein Loch in der Haushaltskasse zu füllen. Die Gründe reichen von einer Nebenkostennachzahlung bis hin zur Finanzierung eines Autos oder Eigenheims. Jedoch sind mit einem Kredit auch finanzielle Belastungen verbunden. Monatlich werden die vereinbarten Ratenzahlungen abgebucht. Dadurch entsteht ein eingeschränkter finanzieller Spielraum. Das geliehene Geld von der Steuer abzusetzen kann daher eine kleine Entlastung darstellen. Jedoch sieht der Gesetzgeber an dieser Stelle in Bezug auf Privatkredite enge Grenzen vor.
Welche Kredite können von der Steuer abgesetzt werden?
Damit Kredite steuerlich geltend gemacht werden können, müssen sie Einkünfte erwirtschaften. Zudem müssen diese Einkünfte steuerpflichtig sein. Kredite, welche also beispielsweise einer Nebenkostennachzahlung, dem Konsum, der Finanzierung eines Autos oder auch dem Eigenheim dienen, fallen somit aus der Regelung raus. Ferner können auch nur die Kosten für einen Kredit, also die Zinsen, von der Steuer abgesetzt werden. Tilgungsraten für das geliehene Geld zählen nicht zur Summe, die steuerlich geltend gemacht werden kann.
Es können somit lediglich folgende drei Bereiche in die Steuererklärung einfließen:
- Kredite für Mietobjekte: Aus Vermietung und Verpachtung entstehen prinzipiell steuerpflichtige Einkünfte. Vermieter können aus diesem Grund alle Aufwendungen, welche mit den Mietverträgen einhergehen, steuerlich geltend machen. Lediglich der Reinertrag muss versteuert werden. Neben Kosten für einen Kredit gehören zur Absetzbarkeit auch Aspekte wie Renovierungskosten, Modernisierungsmaßnahmen sowie Sanierungen. Ebenfalls zählen die Zinsen, welche im Rahmen eines Kredites hinsichtlich dieser Aspekte anfallen, als Aufwendungen.
- Berufliche Kredite: Zwar sind Arbeitnehmerkredite eher selten, dennoch kann es vorkommen, dass Angestellte umzugsbedingt einen Kredit aufnehmen müssen oder Finanzierungskosten für eine Zweitwohnung haben. Um einen solchen Kredit von der Steuer absetzen zu können, muss dieser entweder für einen Umzug, für die Renovierung oder für Mietzahlungen genutzt werden.
- Kredite in der Selbstständigkeit: Kreditkosten dürfen auch in der selbstständigen Tätigkeit nur dann von der Steuer abgesetzt werden, wenn die Finanzierung mit steuerpflichtigen Einkünften einhergeht. Zum Beispiel können Kreditkosten für eine Geschäftsausstattung wie Computer oder Büromöbel in die Steuerklärung mit einfließen. Auch Kredite, die einen Firmenwagen im Außendienst finanzieren, können in der Steuer mit angegeben werden.
In der Steuererklärung können also lediglich die Kosten eines Kredites und somit die Zinsen geltend gemacht werden. Zudem muss der Kredit mit steuerpflichtigen Einkünften verbunden sein.