Die Aufnahme eines Kredites ist immer mit Bearbeitungsgebühren verbunden, diese können von Bank zu Bank ganz unterschiedlich ausfallen. Es gab in Deutschland schon etliche Gerichtsurteile bezüglich der Nebenkosten, viele Millionen Kreditnehmer haben in der Tat zu Unrecht Gebühren zahlen müssen und haben Anspruch auf Rückerstattung. Allerdings muss man sich vorab gut informieren, ob eine Forderung an das Kreditinstitut tatsächlich Sinn macht.
Informationen beim Verbraucherschutz einholen
Schon bevor man einen Kreditvertrag abschließt ist es ratsam, sich über die rechtliche Situation hinsichtlich der Bearbeitungsgebühren zu informieren. Ein ordentlicher Kreditvergleich ist nur dann möglich, wenn man auch die AGBs der Anbieter genau kennt. Laut Bundesgerichtshof dürfen Banken bei Privatkrediten keine Bearbeitungsgebühren verlangen, das betrifft nicht nur die Finanzierung von Fahrzeugen, sondern gerade die beliebten Ratenkredite und die Finanzierung von Immobilien. Nach dem Urteil müssen von den Banken mehrere Milliarden Euro an Kreditnehmer zurückbezahlt werden.
Banken handeln nicht immer im Sinn der Verbraucher
Rein theoretisch könnte eine sechsstellige Zahl an Verbrauchern rechtswidrig bezahlte Gebühren zurück fordern. Grundsätzlich waren diese Bearbeitungsgebühren schon seit dem Jahr 2011 nicht mehr zulässig. Viele Banken lehnen die Forderungen der Kunden zunächst schriftlich ab, doch das ist kein Grund zu resignieren. Jetzt kann man den so genannten Ombudsmann der Banken und Sparkassenverbände kontaktieren, sobald das Schreiben dort eingeht, wird die Verjährungsfrist ausgesetzt, für das Schlichtungsverfahren müssen die Kreditnehmer finanziell nicht aufkommen.
Verjährungsfristen unbedingt berücksichtigen
Es ist wichtig die Bearbeitungsgebühren für den Kredit schnellstmöglich zurückzufordern. Wurde ein Kredit zwischen 2005 und 2011 aufgenommen, so waren die Ansprüche schon bis Ende 2014 verjährt. Ist das Darlehen jüngeren Datums, ist der Handlungsspielraum wesentlich größer, und es besteht sogar ein Zinsanspruch für die Verbraucher, so kann doch eine ordentlich Summe zusammenkommen. Basis für die Forderung von Bearbeitungsgebühren bei Abschluss eines Kreditvertrages ist für die Banken die Bonitätsprüfung, doch der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass dieser Arbeitsaufwand nicht berechnet werden darf. Viele Banken wehrten sich lange Zeit gegen den Gerichtsbeschluss, allerdings müssen die sie im Falle von Krediten, welche nicht älter als 10 Jahre alt sind, definitiv einlenken.
Rückforderung der Gebühren mit Hilfe von Mustervordrucken
Viele Kreditnehmer stellen sich die Frage, wie sie nun die unrechtmäßig gezahlten Gebühren eigentlich zurückfordern können. Wichtig ist zunächst das sorgfältige Studium des Kreditvertrages, hier muss nach den entsprechenden Klauseln gesucht werden. Liegen die Verträge nicht mehr vor, kann man beim Kreditinstitut einen Nachdruck anfordern. Bei einigen Banken ist der Versand gratis, andere wiederum erheben eine geringe Gebühr für diesen Service, die Summe ist jedoch überschaubar, und die Ausgabe lohnt sich angesichts der Aussicht auf eine Rückerstattung definitiv.
Ist im Vertrag in der Tat eine Bearbeitungsgebühr erwähnt, findet man im Internet Musterschreiben zum Ausdrucken, die man dann ausgefüllt an die Bank schicken kann. Bei diesen Mustervordrucken ist schon die aktuelle Rechtslage berücksichtigt, setzt man selbst ein Schreiben auf, könnte das für Laien sehr schwierig werden. Die Forderungen müssen auf jeden Fall so genau wie möglich formuliert sein, dann dauert die Abwicklung in der Regel nicht so lange. Per BGB sind die Zinsansprüche schon geregelt, diese sollte man also vorab genau ausrechnen.